Microsoft Live@edu-Nutzungsbedingungen (Organisation)


Die vorliegenden Microsoft Live@edu-Nutzungsbedingungen ("Vertrag") werden zwischen Ihrem Unterrichtsinstitut ("Institut") und der Microsoft Corporation ("Microsoft") ab dem Datum geschlossen, ab welchem das Institut diesen Vertrag anwendet, und treten mit dem Datum in Kraft, an dem das Institut für den Outlook Live-Organisationsdienstplan bereitgestellt oder zu diesem migriert wird ("Gültigkeitsdatum"). Vorliegender Vertrag setzt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien mit Bezug auf das darin enthaltene Hauptthema fest und ersetzt alle vorherigen und zeitgleichen Verträge oder Mitteilungen der Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags und die Microsoft-Dienste. Um nach diesem Vertrag den Live@edu-Kerndienst anwenden zu können, muss das Institut von Microsoft, im alleinigen Ermessen, als rechtmäßiges akademisches Unternehmen anerkannt sein, das sich in erster Linie auf die Bereitstellung und die Verwaltung von Unterrichtsdienstleistungen für Endbenutzer konzentriert.
  1. Definitionen. Die folgenden Definitionen haben im vorliegenden Vertrag Gültigkeit:
    1. "Werbung" steht für jede Werbung für die Produkte oder Dienste von Dritten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf grafisch angezeigte Werbung, wie z. B. Bannerwerbung, nur Text-, Video- oder akustische Werbung.
    2. "Absolvent" steht für einen Absolventen des Instituts oder einen Studenten, der im vorherigen Jahr nicht eingeschrieben war und nicht aktiv am Unterricht teilgenommen hat.
    3. "Anmeldeinformationen" steht für jeden Mechanismus, wie z. B. ein Zertifikat, eine Benutzer-ID oder ein Kennwort, das Microsoft dem Institut zur Verfügung stellt, um so dem Institut zu ermöglichen, die Windows Live IDs der Endbenutzer sowie alle nach diesem Vertrag verknüpften Attribute hinzuzufügen, zu ändern oder zu löschen.
    4. "Endbenutzer" steht für jeden Absolventen, Studenten, Bewerber, Lehrkörper, ehrenamtlich Tätigen, Pensionär oder andere Einzelpersonen, die mit dem Institut in Verbindung stehen und für jeden, der vom Institut dazu berechtigt ist, auf den Live@edu-Kerndienst zuzugreifen und diesen anzuwenden und für den das Institut eine Windows Live ID nach diesem Vertrag eingerichtet hat.
    5. "ILM" steht für die Identity Life Cycle Manager-Software von Microsoft.
    6. "Live@edu-Kerndienst" bezeichnet die von dem Institut bereitgestellten Windows Live IDs und die in der Anlage A zu diesem Vertrag dargelegten Dienste. Die Anlage kann von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen von Microsoft gemäß Abschnitt 10.e geändert werden.
    7. "Schwere Störung" steht für ein Problem mit einem System, Netzwerk, Server oder mit einer kritischen Anwendung, die ausschließlich und direkt von Microsoft gesteuert wird und die die meisten Endbenutzer darin hindert, den Live@edu-Kerndienst in einem Zeitraum von mehr als fünfzehn (15) aufeinanderfolgenden Minuten zu verwenden bzw. den Live@edu-Kerndienst unangemessen um mehr als fünfzehn (15) aufeinanderfolgende Minuten verzögert.
    8. "Microsoft-Verbraucherdienste" steht für jeden internet- oder clientbasierten Dienst oder jede Website, die Microsoft den Verbrauchern allgemein und gebührenfrei zugänglich macht, und der oder die gänzlich oder teilweise einem der Marken "Windows Live", "MSN", "Office Live" oder den Nachfolgemarken angehört und der oder die eine Authentifizierung durch das Windows Live ID Directory erfordert. Die Microsoft-Verbraucherdienste umfassen den Live@edu-Kerndienst nicht.
    9. "Microsoft-Dienste" steht für den Live@edu-Kerndienst und die Microsoft-Verbraucherdienste.
    10. "Organisationsdienstplan" steht für den Dienstplan, nach welchem dem Institut die Live@edu-Kerndienste nach den Bedingungen und unter Einhaltung der Bedingungen aus diesem Vertrag zur Verfügung gestellt werden.
    11. "Kennwort" steht für das Kennwort, das mit der Windows Live ID des Endbenutzers verknüpft ist.
    12. "Student" steht für jede Einzelperson, die als Student bei dem Institut immatrikuliert ist.
    13. "TOU" steht für die Nutzungsbedingungen, die Microsoft mit dem Endbenutzer aufsetzt und die die Verwendung der Microsoft-Verbraucherdienste regeln, die Microsoft von Zeit zu Zeit auf den aktuellen Stand bringen kann.
    14. "Institutsdomäne" steht für einen oder mehrere Top-Level-Domänennamen, den oder die das Institut besitzt und verwaltet.
    15. "Windows Live ID" steht für die verschiedenen Anmeldeinformationen sowie für das jeweils damit verknüpfte Kontoprofil, über das ein Endbenutzer auf Microsoft-Dienste zugreift, indem er sich über den Windows Live ID Directory-Dienst authentifiziert.
    16. "Windows Live ID Directory" steht für den Windows Live ID-Single-Sign-In-Dienst zur Authentifizierung und Identifizierung (früher als Passport bekannt), einschließlich Updates oder künftiger Versionen. Er wird u. a. für die Authentifizierung von Benutzern der Microsoft-Dienste verwendet.

  2. Bereitstellung der Microsoft-Dienste.
    1. E-Mail-Dienste
      1. Beschreibung. Microsoft stellt dem Institut für dessen Endbenutzer mithilfe der Institutsdomäne einen verwalteten E-Mail-Dienst zur Verfügung, der die zu dieser Zeit aktuelle Version des kostenlosen, webbasierten E-Mail-Diensts umfasst, der von Microsoft gehostet, verwaltet und vermarktet wird und unter der Marke "Outlook Live" (oder einer nachfolgenden Marke) angeboten wird und von Microsoft für das Institut unter dem Live@edu-Organisationsdienstplan ("E-Mail-Dienst") bereitgestellt wird.
      2. Spam und Malware. Das Institut bestätigt und akzeptiert, dass Microsoft den E-Mail-Dienst nach Spam oder Malware filtern darf.
      3. Aufhebung/Kündigung von E-Mail-Konten. Das Institut und Microsoft bestätigen, dass beide Parteien die Bereitstellung des Live@edu-Kerndiensts für beliebige Endbenutzer aufheben oder beenden können. Microsoft ist jedoch nur dazu berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Endbenutzer:
        1. sich an einem gesetzwidrigen Verhalten beteiligt, dieses unterstützt oder gefördert hat;
        2. die Microsoft-Dienste auf eine Art und Weise verwendet hat, die Microsoft oder Inserenten, verbundene Unternehmen, Wiederverkäufer, Verteiler und/oder Lieferanten von Microsoft oder Kunden von Microsoft oder von Inserenten, verbundenen Unternehmen, Wiederverkäufern, Verteilern und/oder Lieferanten von Microsoft Schaden zufügt;
        3. einen beliebigen Teil der Microsoft-Dienste als Ziel für Links von unerwünschten Massen-E-Mails oder unerwünschten Werbe-E-Mails (“Spam") verwendet hat;
        4. einen beliebigen automatisierten Vorgang oder Dienst verwendet hat, um auf die Microsoft-Dienste zuzugreifen und/oder sie zu verwenden (z. B. einen BOT, einen Spider, das regelmäßige Zwischenspeichern von Informationen, die von Microsoft gespeichert werden oder "Metasuche”);
        5. nicht autorisierte Mittel zur Änderung oder Umleitung oder zum Versuch der Änderung oder Umleitung von Microsoft-Diensten verwendet hat;
        6. die Microsoft-Dienste (oder das bzw. die mit den Microsoft-Diensten verbundene(n) Netzwerk(e)) beschädigt, deaktiviert, überlastet oder beeinträchtigt hat oder die Verwendung der Microsoft-Dienste durch andere Personen beeinträchtigt hat; oder
        7. die Microsoft-Dienste oder einen Teil der Microsoft-Dienste weiterverkauft oder weitervertrieben hat.
    2. Bereitstellungstools. Microsoft wird dem Institut im Rahmen dieses Vertrags mindestens zwei kostenfreie Tools zur Bereitstellung und Verwaltung von Windows Live IDs für Endbenutzer zur Verfügung stellen: (a) ein Software Development Kit ("SDK") und (b) einen Verwaltungsagenten ("WLID Management Agent"). Beide Tools ("Bereitstellungstools") können unabhängig voneinander verwendet werden, um Endbenutzerkonten bereitzustellen und zu verwalten, obwohl der WLID Management Agent ILM erfordert, welches bei Bedarf vom Institut separat erworben werden kann, um Konten bereitzustellen und zu verwalten. Für das SDK ist ILM nicht erforderlich.
    3. Werbung und spezielle Vorsichtsmaßnahmen für Studenten.
      1. Zwischen den Parteien hat Microsoft das alleinige und exklusive Recht am Verkauf und Betreiben von Werbung für die Microsoft-Dienste. Solche Werbung wird im Ermessen von Microsoft entwickelt, verkauft und betrieben. Ohne die allgemeine Gültigkeit der oben genannten Bestimmungen einzuschränken, bestätigt und akzeptiert das Institut, dass Microsoft innerhalb der Microsoft-Dienste, die das Institut verwendet, vollständig oder in Auszügen Werbung anzeigen darf.
      2. Ungeachtet des Abschnitts 2.c.i stimmt Microsoft zu, auf der Weboberfläche des E-Mail-Diensts für Studenten keine Werbung für Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern anzuzeigen. Microsoft behält sich das Recht vor, auf der Web-Mail-Benutzeroberfläche für den E-Mail-Dienst Informationen zu eigenen Produkten und Diensten anzuzeigen. Zu solchen Informationen zählen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, Tipps zur Verwendung der Microsoft-Dienste. Das Institut bestätigt und akzeptiert, dass Microsoft auf der Webbenutzeroberfläche des E-Mail-Diensts für alle anderen Endbenutzer Werbung anzeigen darf.
      3. Das Institut stimmt zu, dass Microsoft über das Recht verfügt, E-Mails und andere elektronische Korrespondenz an Endbenutzer in Bezug auf die Live@edu-Kerndienste und andere Microsoft-Verbraucherdienste in Übereinstimmung mit dem anzuwendenden Recht zu senden und dass Microsoft die Genehmigung von Endbenutzern zum Senden von E-Mail-Korrespondenz in Übereinstimmung mit dem anzuwendenden Recht einholen kann.
    1. Nutzungsbedingungen.
      1. Live@edu-Kerndienst. Der Live@edu-Kerndienst wird dem Institut für die eigene Verwendung des Instituts und die Verwendung einer beschränkten Anzahl von mit dem Institut verbundenen Endbenutzern angeboten. Das Institut verkauft den Live@edu-Kerndienst nicht oder bietet den Live@edu-Kerndienst nicht aus einem anderen Grund für die Öffentlichkeit an. Dem Institut ist bekannt und es ist damit einverstanden, dass dieser Vertrag den einzigen Vertrag zwischen Microsoft und dem Institut in Bezug auf den Live@edu-Kerndienst darstellt. Das Institut erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Verwendung des Live@edu-Kerndiensts durch jeden Endbenutzer nach den Bedingungen erfolgt und den Bedingungen, Bestimmungen, Datenschutzrichtlinien und zulässigen Benutzerpolicen zwischen dem Endbenutzer und dem Institut unterliegt; vorausgesetzt jedoch, dass das Institut nicht versucht, in Widerspruch mit den Bestimmungen dieses Vertrags stehende Aktivitäten zu autorisieren oder zuzulassen. Soweit dem Recht eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegende personenbezogene Daten von den Live@edu-Kerndiensten verarbeitet werden, handelt Microsoft allein als Datenverarbeiter des Instituts (in Übereinstimmung mit der Definition des Begriffs in der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 über den Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und über die freie Bewegung dieser Daten).
      2. Microsoft-Verbraucherdienste. Endbenutzer, die die Microsoft-Verbraucherdienste in Anspruch nehmen, unterliegen den gültigen Nutzungsbedingungen, einschließlich der Datenschutzrichtlinie von Microsoft. Das Institut bestätigt und akzeptiert, dass die einzelnen Endbenutzer den Nutzungsbedingungen für den Microsoft-Verbraucherdienst zustimmen müssen, bevor sie die Microsoft-Verbraucherdienste in Anspruch nehmen können. In Bezug auf die Microsoft-Verbraucherdienste gelten die Nutzungsbedingungen.
      3. Zustimmung der Eltern. Das Institut, und nicht Microsoft, muss für jede Anwendung des Live@edu-Kerndiensts durch den Endbenutzer die Zustimmung der Eltern einholen, bevor es eine Windows Live ID zur Verfügung stellt, und zwar derart, wie vom anzuwendenden Recht gefordert. Widerrufen die Eltern diese Zustimmung, muss das Institut sicherstellen, dass vom betroffenen Endbenutzer oder von den betroffenen Endbenutzern keine persönlichen Informationen durch die Verwendung der Windows Live ID eingeholt werden, außer den Informationen, die Kraft des Gesetzes zulässig sind.
      4. FERPA. Microsoft und das Institut bestätigen und erkennen an, dass das Institut personenbezogene Daten aus Ausbildungseinträgen gegenüber Microsoft offenlegen kann unter Einhaltung des "Family Educational Rights Privacy Act" von 1974 in seiner aktualisierten Fassung (20 U.S.C. § 1232g) und der vom Bildungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (United States Department of Education ("FERPA")) veröffentlichten Bestimmungen, sofern dies für Microsoft erforderlich ist, um die in diesem Vertrag beschriebenen Dienste bereitzustellen. Weiterhin stimmen Microsoft und das Insitut den im Anhang B zu diesem Vertrag dargelegten Vertragsbestimmungen hinsichtlich solcher Informationen sowie den jeweiligen Verpflichtungen von Microsoft und dem Insitut gemäß FERPA zu.
    2. Support.
      1. Microsoft wird den Endbenutzern Kundensupport für Microsoft-Dienste auf derselben Ebene bieten, wie es zu diesem Zeitpunkt anderen gewerblichen Endbenutzern, also allen Microsoft-Verbrauchern. Der Kundendienst wird über die Website http://support.live.com oder über eine nachfolgende URL, die von Microsoft bestimmt wird, bereitstellt. Ungeachtet der zuvor angeführten Bestimmungen bestätigt und akzeptiert das Institut, dass es einen direkten Support für die Endbenutzer in Bezug auf den E-Mail-Dienst bereitstellen wird.
      2. Microsoft stellt dem Institut einen kostenlosen Support zur Verfügung, behält sich jedoch das Recht vor, diesen von Zeit zu Zeit zu ändern. Zusätzlich zum kostenlosen Support behält sich Microsoft das Recht vor, dem Institut zu einem späteren Zeitpunkt einen kostenpflichtigen Premiumsupport zur Verfügung zu stellen.
      3. Im Falle einer schweren Störung wird Microsoft sofort angemessene Maßnahmen ergreifen und durchsetzen, um die Dauer und das Ausmaß der schweren Störung einzuschränken. Zudem werden nach Feststellung einer schweren Störung schnellstmöglich wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung des Zugriffs und der Funktionalität des Live@edu-Kerndiensts ergriffen.

  3. Verpflichtungen des Instituts.
    1. Unterschied zwischen E-Mail-Konten für Studenten und Absolventen. Das Institut wird regelmäßig und mindestens halbjährlich die Attribute der einzelnen Windows Live IDs aktualisieren, die es im Rahmen dieses Vertrags erstellt hat, um die jeweils mit einer Windows Live ID verknüpften Studenten, Fakultäten, Lehrkörper, Absolventen und anderen Verbraucher eindeutig zu identifizieren.
    2. Institutsdomäne(n). Das Institut ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass es während der gesamten Laufzeit über alle Rechte an der bzw. den und für die Institutsdomäne(n) verfügt, die erforderlich sind, damit das Institut gemäß diesem Vertrag das exklusive Recht zur Nutzung der Institutsdomäne(n) in Verbindung mit dem Live@edu-Kerndienst hat. Das Institut ist für alle Ansprüche Dritter an den Rechten an der bzw. den und für die Institutsdomäne(n) sowie für sämtliche Verletzungen der entsprechenden Rechte verantwortlich.
    3. Kennwortsicherheit. Beide Parteien schützen die Kennwörter der Endbenutzer genauso wie eigene, streng vertrauliche Informationen. Zusätzlich zu den im Vertrag dargelegten Sicherheitsanforderungen hält das Institut die folgende Richtlinie hinsichtlich des Zugriffs auf Kennwörter durch das Institut ein:
      1. Kennwörter dürfen für keine andere Person als den überprüften Kontoinhaber verwendet, kopiert, reproduziert, zwischengespeichert, gespeichert oder offengelegt werden. Das Institut bestätigt, alle Kennwörter nach einer solchen Kommunikation zu vernichten.
      2. Um den unerlaubten Zugriff auf Kennwörter zu verhindern, sollte die Zugriffsmöglichkeit auf die anwendbaren Supporttools auf die Mitarbeiter des Instituts beschränkt werden, die im Rahmen des Vertrags für die Bereitstellung des Endbenutzer-Supports im Bereich des Live@edu-Kerndiensts und/oder für Kennwörter direkt verantwortlich sind.
    4. Updates. Das Institut wird sich über die von Microsoft im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Updates regelmäßig informieren und diese umgehend installieren. Diese beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf alle anwendbaren Sicherheitspatches, Hotfixes sowie Updates der Verschlüsselungscodes und Anmeldeinformationen (zusammenfassend als "dienstbezogene Updates" bezeichnet). Das Institut bestätigt und akzeptiert, dass es unter Umständen für die Endbenutzer keinen Zugriff mehr auf den Live@edu-Kerndienst bereitstellen kann, wenn die dienstbezogenen Updates von Microsoft nicht umgehend installiert werden.
    5. Eignung und Einhaltung. Das Institut ist für die Bestimmung der Eignung des Live@edu-Kerndiensts für die Zwecke des Instituts sowie für die Einhaltung aller auf das Institut anwendbaren rechtlichen, behördlichen und/oder anderen Anforderungen allein verantwortlich. Microsoft UND ENTSPRECHENDE LIEFERANTEN MACHEN KEINE ANGABEN UND GEBEN KEINE GARANTIEN HINSICHTLICH DER EIGNUNG DES LIVE@EDU-KERNDIENSTS FÜR DIE ZWECKE DES INSTITUTS ODER HINSICHTLICH DER ERFÜLLUNG DER RECHTLICHEN, BEHÖRDLICHEN UND/ODER ANDERER ANFORDERUNGEN, DIE AUF DAS INSTITUT ANWENDBAR SIND, SOFERN NICHT ANDERS FESTGELEGT. Das Institut darf im Namen von Microsoft für die Endbenutzer und für Dritte keine Garantien verlängern und keine Verpflichtungen eingehen.

  4. Datenschutz, Sicherheit und widrige Nutzung.
    1. Unabhängige Sammlung von Endbenutzerdaten. Ausgenommen der Microsoft zum Zweck der Bereitstellung des Live@edu-Kerndiensts zur Verfügung gestellten Daten ist im Rahmen dieses Vertrags keine der Parteien dazu verpflichtet, für die jeweils andere Partei persönliche Endbenutzerdaten bereitzustellen. Dieser Vertrag unterbindet jedoch nicht das Einholen, Speichern und Verwenden solcher Daten durch eine der beiden Parteien, die unabhängig und direkt sowie in Übereinstimmung mit der eigenen Datenschutzrichtlinie und mit dem anwendbaren Recht dieser Partei von einem Endbenutzer bezogen werden. Zudem kann Microsoft aggregierte Statistiken zur Mitgliedschaft der Endbenutzer, die hinsichtlich eines Microsoft-Diensts aus Endbenutzerinformationen abgeleitet wurden, zusammentragen, verwenden oder offenlegen, sofern einzelne Endbenutzer durch solche Offenlegungen nicht persönlich identifiziert werden können und sofern keine Daten offengelegt werden, mit deren Hilfe die Identität eines einzelnen Endbenutzers bestimmt werden kann.
    2. Sicherheit. Das Institut wird sämtliche Informationen, die in Verbindung mit den den Endbenutzern im Rahmen dieses Vertrags zur Verfügung gestellten Windows Live IDs stehen – einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Kennwörter und eindeutige IDs für Windows Live IDs – ausschließlich für die Verwaltung der Konten ihrer Endbenutzer verwenden, wie es laut diesem Vertrag gestattet ist. Die Offenlegung der Anmeldeinformationen oder anderer Informationen gegenüber einer nicht autorisierten Person könnten die Microsoft-Dienste, einschließlich der E-Mail-Adressen der Studenten, Kennwörter und E-Mail-Inhalte der Studenten im Rahmen dieses E-Mail-Diensts, gefährden. Microsoft haftet für keinerlei Verluste, die aus einer nicht autorisierten Nutzung der Microsoft-Dienste resultieren. Das Institut ist verpflichtet, alle wirtschaftlich angemessenen Sicherheitsmaßnahmen sowie sonstige Maßnahmen zu ergreifen, um die Informationen und Anmeldeinformationen vor nicht autorisiertem Zugriff, nicht autorisierter Verwendung, Offenlegung, Änderung und Vernichtung zu schützen. Solche Sicherheitsmaßnahmen umfassen Authentifizierungsprotokolle, physische Kontrollen und andere Maßnahmen, die die Informationssicherheitsrichtlinien des Instituts erfüllen. Ferner stimmt das Institut zu, diese Richtlinien für Microsoft auf angemessene Anforderung hin bereitzustellen. Falls Microsoft eine Anwendung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen oder zusätzliche Sicherheitsanforderungen von dem Institut fordert, sollten die Parteien die Bedingungen einer solchen Implementierung in gutem Glauben aushandeln. Das Institut wird sämtliche Verstöße gegen die Sicherheit im Rahmen dieses Vertrags (bezüglich Informationen) sofort an Microsoft melden, und die Parteien sollten gemeinsam angemessene Schritte vereinbaren, um (i) alle weiteren Gefahren für den Datenschutz oder die Sicherheit von Studenten zu beseitigen und um (ii) absehbare künftige Bedrohungen bezüglich der Sicherheit oder des Datenschutzes von Microsoft oder von den Studenten zu verhindern. Zusätzlich zur Einhaltung aller in der anwendbaren Dokumentation enthaltenen Implementierungsanforderungen sollte das Institut Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der Nutzung des Live@edu-Kerndiensts implementieren und dabei die folgenden Standards erfüllen oder übertreffen:
      1. Der Zugriff auf von dem Institut verwendete Server, die in Zusammenhang mit der Bereitstellung des Live@edu-Kerndiensts verwendet werden, sollte mithilfe von wirtschaftlich angemessenen Kontrollmechanismen geschützt werden. Zudem wird der Zugriff auf eine festgelegte Gruppe von Mitarbeitern des Instituts oder auf Vertragspartner beschränkt, die mit dem Institut Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen haben;
      2. Auf Servern, die von dem Institut im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Live@edu-Kerndiensts verwendet werden, wird bzw. werden ein Verschlüsselungscode oder andere Anmeldeinformationen installiert. Dieser bzw. diese wird bzw. werden anschließend sofort vernichtet oder in einem Bereich mit eingeschränktem Zugang verschlossen, und zwar so, dass die Offenlegung des Verschlüsselungscodes zu anderen Zwecken, als laut dieses Vertrags für die weitere Bereitstellung des Live@edu-Kerndiensts erforderlich, verhindert wird;
      3. Das Institut schützt die über das Internet gesendeten Informationen mithilfe von wirtschaftlich angemessenen kryptografischen Protokollen; und
      4. Das Institut wird immer auf dem neuesten Stand bleiben und alle dienstbezogenen Updates des Herstellers installieren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Sicherheitspatches, Protokollupdates und Hotfixes.
    3. Keine illegale oder widrige Nutzung. Das Institut wird den Endbenutzern keinen Live@edu-Kerndienst bereitstellen, der in Verbindung mit der Übertragung, dem Verkauf, der Lizenz oder Lieferung verletzender, anstößiger oder illegaler Produkte oder Dienste des Instituts steht. Das Institut wird den Live@edu-Kerndienst nicht in einer Weise in Anspruch nehmen oder Endbenutzern bereitstellen, die die Integrität, Leistung oder Verfügbarkeit der Microsoft-Dienste gefährden.
    4. Offenlegung personenbezogener Informationen. Zur Inbetriebnahme und zum Bereitstellen der Microsoft-Dienste kann Microsoft personenbezogene Informationen über Endbenutzer sammeln. Microsoft kann auf Informationen zum Institut und zu Endbenutzern, einschließlich des Inhalts von Endbenutzerkommunikationen, zugreifen oder diese offenlegen, um: (a) das Gesetz einzuhalten oder auf gesetzliche Anforderungen oder den Rechtsweg einzugehen; (b) die Rechte oder das Eigentum von Microsoft oder von Kunden von Microsoft, einschließlich der Durchsetzung von Verträgen oder Richtlinien von Microsoft, denen die Verwendung der Microsoft-Dienste unterliegt; oder (c) nach Treu und Glauben anzunehmen, dass ein Zugriff oder eine Offenlegung notwendig ist, um die persönliche Sicherheit der Arbeitnehmer oder der Kunden von Microsoft oder der Öffentlichkeit zu schützen.
    5. Sicherheitsmaßnahmen. Microsoft behält sich das Recht vor, die Zustellung irgendeiner Art von E-Mail oder anderer Kommunikation von oder an die Microsoft-Dienste zu blockieren oder anderweitig zu verhindern. Dies ist Teil der Anstrengungen von Microsoft, die eigenen Dienste zu schützen, Kunden von Microsoft zu schützen oder das Institut (entweder selbst oder durch seine Endbenutzer) daran zu hindern, diesen Vertrag zu brechen, zu sperren oder aus sonstigen Gründen zu verhindern. Die Technologie oder andere von Microsoft verwendete Mittel können die Verwendung der Microsoft-Dienste durch das Institut oder den Endbenutzer behindern oder beenden.
    6. Sammlung von Dienstdaten. Zur Bereitstellung der Microsoft-Dienste kann Microsoft bestimmte Informationen über die Dienstausführung, Benutzercomputer und Dienstverwendung sammeln. Microsoft kann diese Informationen automatisch vom Computer des Instituts oder des Endbenutzers hochladen.
    7. Internationale Übertragung persönlicher Informationen. Durch Microsoft-Dienste erfasste personenbezogene Informationen können in den Vereinigten Staaten oder in jedem anderen Land, in dem Microsoft oder entsprechende verbundene Unternehmen, Niederlassungen oder Vertreter über Einrichtungen verfügen, gespeichert und verarbeitet werden. Das Institut willigt der Übertragung von Informationen außerhalb des Landes, in dem die Informationen gesammelt werden, ein und erhält die Einwilligung aller Endbenutzer. Microsoft hält sich in Bezug auf die Sammlung, Verwendung und Speicherung von Daten aus der Europäischen Union an die Bestimmungen des US-Handelsministeriums (Safe Harbor).

  5. Eigentum. Microsoft und die zugehörigen Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Beteiligungen an den Microsoft-Diensten und Bereitstellungstools sowie an allen anderen Inhalten, Dokumentationen, Technologien, Software-Produkten, Materialien und Diensten, die in Besitz von Microsoft sind und die Microsoft gemäß diesem Vertrag dem Institut oder Endbenutzer zur Verfügung stellt, um die Windows Live IDs der Endbenutzer zu erstellen, verwalten, ändern, speichern, löschen oder authentifizieren und/oder, um auf Microsoft-Verbraucherdienste zuzugreifen (zusammenfassend als "Microsoft-Tools" bezeichnet), einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle Microsoft-Tools, die dem Institut über die Website unter der URL http://domains.live.com oder unter Folge-URLs zur Verfügung gestellt werden. Das Institut, seine Lizenzgeber, Endbenutzer oder Dritte behalten alle Rechte, Titel und Beteiligungen an allen Inhalten, Technologien, Materialien und Diensten, die im Rahmen dieses Vertrags durch das Institut an Microsoft gesendet oder weitergeleitet wurden.

  6. Marken. Wenn sich das Institut für die Inanspruchnahme des von Microsoft angebotenen Markendiensts entscheidet, so erteilt es Microsoft eine weltweit gültige, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der Marken und Logos und stellt diese Microsoft zur Verfügung ("Institutsmarken"). Zweck dieser Handlung ist, dass das Institut nun über einen Instituts-Live@edu-Kerndienst mit Cobranding verfügt. Wenn vom Institut so entschieden, kann Microsoft auch weitere Microsoft-Verbraucherdienste mit Cobranding zur Verfügung stellen. Das Institut garantiert, dass es sich bei den bereitgestellten Institutsmarken um Originalmarken handelt, die keine Copyrights, Marken- oder sonstigen Eigentumsrechte Dritter in einem beliebigen Land bzw. einer beliebigen Region verletzen. Das Institut garantiert außerdem, dass keinerlei Ansprüche hinsichtlich dieser Institutsmarken in einem beliebigen Land bekannt sind.

    Das Institut erklärt sich einverstanden, Microsoft für Ansprüche Dritter zu entschädigen, die aus einem Bruch der Institutsmarkengarantien entstehen, sowie für Behauptungen, dass die Verwendung der Institutsmarken durch Microsoft die Rechte Dritter in einem beliebigen Land bzw. einer beliebigen Region verletzt. Microsoft ist berechtigt, die Verwendung des Markendiensts durch das Institut auszusetzen oder zu kündigen, wenn das Institut gegen irgendwelche Teile dieses Abschnitts verstößt.

  7. Pressemitteilungen. Keine Partei veröffentlicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei eine Presseerklärung zu diesem Vertrag.

  8. Garantieausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS IN DIESEM VERTRAG DARGELEGT, WERDEN ALLE INFORMATIONEN, MATERIALIEN, SOFTWAREPRODUKTE ODER DIENSTE VON MICROSOFT UND SEINEN LIEFERANTEN (ZUSAMMEN ALS "MICROSOFT-LIEFERUNGEN" BEZEICHNET) "WIE BESEHEN" BEREITGESTELLT, UND MICROSOFT UND SEINE LIEFERANTEN SCHLIESSEN JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIEN AUF MICROSOFT-LIEFERUNGEN AUSDRÜCKLICH AUS, SEIEN SIE AUSDRÜCKLICH, GESETZLICH ODER KONKLUDENT. DARUNTER BEFINDEN SICH AUCH, JEDOCH NICHT AUSSCHLIESSLICH, KONKLUDENTE GEWÄHRLEISTUNGEN UND GARANTIEN IN BEZUG AUF HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, EIGENTUM, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN ODER ERGEBNISSE, DIE DAS INSTITUT UND DIE ENDBENUTZER IM ZUSAMMENHANG MIT DER ANWENDUNG DES LIVE@EDU-KERNDIENSTS ZU ERHALTEN BEABSICHTIGT.

  9. Haftungsbeschränkung. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN, UMFANG SIND MICROSOFT ODER ENTSPRECHENDE LIEFERANTEN IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR BELIEBIGE ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, SPEZIELLE, STRAF- ODER SONSTIGE SCHÄDEN WELCHER ART AUCH IMMER (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN WIE ENTGANGENER GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN ODER ANDERE FINANZIELLE VERLUSTE), DIE AUS DER NUTZUNG ODER DER NICHT GEGEBENEN MÖGLICHKEIT ZUR NUTZUNG DER MICROSOFT-DIENSTE ENTSTEHEN. DIES IST AUCH DANN DER FALL, WENN MICROSOFT AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN HAT UND WENN EINE ABHILFE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLTE. DIE MAXIMALE GESAMTHAFTUNGSHÖHE BEIDER PARTEIEN FÜR DIE JEWEILS ANDERE PARTEI IST IM RAHMEN DIESES VERTRAGS FÜR SÄMTLICHE GRÜNDE AUF ZEHNTAUSEND DOLLAR BEGRENZT.

  10. Frist, Kündigung und Zusätze.
    1. Frist. Sofern dieser Vertrag nicht, wie unter Abschnitt 10.b beschrieben, eher beendet wird, gilt er ab dem Gültigkeitsdatum und läuft zwei (2) Jahre nach dem Gültigkeitsdatum aus. Dabei wird vorausgesetzt, dass sich die Frist automatisch um ein (1) weiteres Jahr verlängert, sofern eine der beiden Parteien der jeweils anderen Partei nicht mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Frist eine schriftliche Kündigung sendet.
    2. Kündigung ohne Hintergrund. Das Institut kann von diesem Vertrag dreißig (30) Tage nach einer schriftlichen Mitteilung an Microsoft aus beliebigen Gründen zurücktreten.
    3. Begründete Kündigung. Beide Parteien können diesen Vertrag umgehend kündigen oder aufheben, wenn die andere Partei in materiellem Sinne gegen jegliche Garantien, Darstellungen, Bedingungen, Konditionen oder Verpflichtungen dieses Vertrags verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung rückgängig macht.
    4. Fortdauer, Übergangsperiode. Falls der Vertrag aus beliebigen Gründen gekündigt wird oder ausläuft, haben die Bedingungen unter Abschnitt 5 bis 12 und die anwendbaren Geheimhaltungsverordnungen weiterhin Bestand. Das Institut muss die Nutzung des Live@edu-Kerndiensts einstellen und eine vollständige oder teilweise Kopie der Software, Dokumentation und der von Microsoft im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Materialien für den Live@edu-Kerndienst an Microsoft zurückgeben. Das Institut kann jedoch ein Exemplar zu Archivierungszwecken behalten. Im Anschluss an den Ablauf oder die Kündigung dieses Vertrags kann Microsoft den Endbenutzern ein E-Mail-Konto mit einem der derzeit aktuellen Verbraucher-E-Mail-Dienste (z. B. Hotmail oder Outlook Live) nach den Standardbedingungen für solche Microsoft-Verdbraucherdienste anbieten. Microsoft darf jedoch bei der Verwaltung solcher Konten keinen Domänennamen und keine Adresse des Instituts verwenden, nachdem diese Konten durch Microsoft an einen Verbraucher-E-Mail-Dienst, wie in Abschnitt 10.d beschrieben, migriert wurden.
    5. Zusätze. Microsoft behält sich das Recht vor, diesen Vertrag von Zeit zu Zeit im alleinigen Ermessen zu ändern, jedoch unter der Voraussetzung, dass Microsoft das Institut über derartige Änderungen mindestens 30 Tage, bevor irgendeine materielle Änderung an diesem Vertrag stattfindet, informiert. Wenn das Institut diesen Änderungen nicht zustimmt, kann Microsoft den vorliegenden Vertrag beenden. Wenn das Institut den Live@edu-Kerndienst, nachdem derartige Änderungen an dem Vertrag in Kraft gesetzt wurden, weiterhin verwendet, so findet die Anwendung des Live@edu-Kerndiensts seitens des Instituts gemäß der überarbeiteten Version dieses Vertrags statt.

  11. Vertraulichkeit.
    1. Vertrauliche Informationen. Informationen sind dann als vertraulich anzusehen, wenn sie von einer Partei als Eigentum oder vertraulich gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich als Eigentum oder vertraulich identifiziert wurden oder, wenn diese Informationen auf dem Hintergrund der Geheimhaltung, nach bestem Wissen und Gewissen als Eigentum oder vertraulich behandelt werden sollten. Solche Informationen enthalten nicht-öffentliche Informationen hinsichtlich der Produkte, Merkmale, Pläne und Verkaufsaktionen jeder Partei. Alle Betaversionen sind vertraulich, sofern sie unten stehend nicht von der Vertraulichkeit ausgenommen sind. Vertrauliche Informationen beinhalten keine Informationen, die: (i) der Empfänger unabhängig entwickelt hat; (ii) der Empfänger vor Erhalt dieser Informationen bereits kannte; oder (iii) der Öffentlichkeit zugänglich sind oder im weiteren Verlauf zugänglich gemacht werden oder aus einer anderen Quelle bezogen wurden, also in beiden Fällen nicht durch die Nichteinhaltung der Geheimhaltungspflicht erhalten wurden.
    2. Verwendung von vertraulichen Informationen. Über einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dem Erhalt von vertraulichen Informationen verwendet keine der Parteien die vertraulichen Informationen der anderen Partei ohne deren schriftliche Zustimmung. Eine Ausnahme hierzu bildet der Fall, dass die Geschäftsbeziehung darüber hinaus weitergeführt wird. Des Weiteren verwendet keine der Parteien die vertraulichen Informationen der anderen Partei ohne deren schriftliche Zustimmung über einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dem Erhalt von vertraulichen Informationen, außer, um (i) rechtliche oder die finanzielle Situation betreffende Beratung einzuholen oder, (ii) wenn dies gesetzlich verlangt wird. In diesem Fall unternimmt die Partei, die die vertraulichen Informationen offenlegt, alle möglichen Anstrengungen, um die andere Partei von der Notwendigkeit zu unterrichten, sodass die Offenlegung angefochten werden kann. Jede Partei trifft vernünftige Vorkehrungen, um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen der anderen Partei sicherzustellen. Diese Vorkehrungen sind mindestens so weit entwickelt wie diejenigen, die die Partei zur Geheimhaltung der eigenen vertraulichen Informationen, die einem ähnlichen Geheimhaltungsgrad bedürfen, anwendet. Jede der Parteien legt ihren Angestellten und Beratern die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur soweit offen, wie diese Informationen bekannt sein müssen und unter Einhaltung der Geheimhaltungsverpflichtungen, die hierfür ausgegeben wurden. Wenn es für die Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem Vertrag nicht mehr notwendig ist, eine vertrauliche Information zu besitzen, so gibt jede Partei diese vertrauliche Information an die andere zurück oder zerstört sie, wenn die andere Partei sie dazu auffordert.
    3. Rückmeldung. Das Institut kann Microsoft Vorschläge, Kommentare oder andere Rückmeldungen hinsichtlich der vertraulichen Informationen von Microsoft oder der Microsoft-Dienste unterbreiten. Rückmeldungen sind freiwillig, und Microsoft ist nicht zur Geheimhaltung dieser Rückmeldungen verpflichtet. Rückmeldungen dürfen von Microsoft zu jedem Zweck verwendet werden, ohne dass Microsoft dadurch irgendeine Verpflichtung eingeht.
    4. Zusammenarbeit bei Offenlegungen. Jede Partei unterrichtet die andere umgehend, wenn sie auf irgendeine unberechtigte Verwendung oder Offenlegung von vertraulichen Informationen gestoßen ist, und arbeitet auf jede vernünftige Art und Weise mit der anderen Partei zusammen, um diese darin zu unterstützen, wieder in Besitz der vertraulichen Informationen zu gelangen und die weitere unberechtigte Verwendung derselben zu verhindern.

  12. Sonstige Punkte.
    1. Kein Angebot. Dieser Vertrag ist kein Angebot von Microsoft, und er tritt erst in Kraft, wenn er von rechtmäßigen Vertretern beider Parteien akzeptiert wurde.
    2. Vertretung und Garantien. Jede Partei wird folgendermaßen vertreten und garantiert Folgendes: (i) sie verfügt über die vollständige Ermächtigung und Berechtigung, diesen Vertrag abzuschließen und die hierin genannten Bestimmungen auszuführen, (ii) sie ist ordnungsgemäß berechtigt, diesen Vertrag zu akzeptieren und die hierin genannten Verpflichtungen zu erfüllen, (iii) vorliegender Vertrag ist eine rechtmäßige und gültige Verpflichtung, die zur Einhaltung verpflichtet und die gemäß ihrer Bedingungen angewendet werden muss und (iv) dadurch, dass vorliegender Vertrag eingegangen und erfüllt wird, kommt es zu keinerlei Konflikten mit anderen Verträgen, in welchen die Parteien Vertragspartner sind oder an welche die Parteien gebunden sind. Das Institut garantiert darüber hinaus, dass es im Besitz aller rechtlichen Genehmigungen ist, die auf der Zustimmung der Eltern oder des Vormunds des Endbenutzers begründet sind, analog der unter Abschnitt 2.d.iii für solche Endbenutzer zur Anwendung der Microsoft-Dienste genannten Definition und analog der Erwähnung in diesem Vertrag. Derartige Übertragungen von Genehmigungen an Microsoft berechtigen, wie in diesem Vertrag dargelegt, Microsoft ausdrücklich, dem Endbenutzer Zugriff auf den Live@edu-Kerndienst zu gewähren, persönliche Informationen des Endbenutzers, wie in den Datenschutzbestimmungen von Microsoft beschrieben, zu sammeln, zu verwenden und offenzulegen und dem Endbenutzer Benachrichtigungen und Werbeunterlagen mit Bezug auf Microsoft-Dienste zu senden.
    3. Übertragung. Dieser Vertrag darf ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei von keiner der Parteien übertragen werden, mit der Ausnahme, dass es Microsoft gestattet ist, diesen Vertrag an eine Rechtseinheit zu übertragen, die Microsoft gehört oder von Microsoft gesteuert wird. Innerhalb des Textes zu diesem Abschnitt beinhaltet der Ausdruck “Übertragung” alle Änderungen an den steuernden Handlungen, wie z. B. das Fusionieren oder die Übernahme von im Grunde allen Anteilen oder Vermögensbestandteilen einer diesem Vertrag angehörenden Partei. Die übertragende Partei wird dem Nachkommen ihrer Verpflichtungen nach diesem Vertrag durch die Übertragung nicht entbunden.
    4. Unwirksamkeit. Falls ein zuständiger Gerichtsstand eine Bestimmung dieses Vertrags für illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, behalten die restlichen Bestimmungen weiterhin in vollem Umfang ihre Gültigkeit, und die Parteien werden den Vertrag ergänzen, um die betreffende Klausel bestmöglich umzusetzen.
    5. Verzichtserklärung. Sämtliche Verzichtserklärungen zu Verstößen gegen diesen Vertrag sind keine Verzichtserklärung hinsichtlich eines anderen Verstoßes, und keine Verzichtserklärung tritt in Kraft, sofern sie nicht von einem autorisierten Vertreter der verzichtenden Partei unterzeichnet wurde.
    6. Höhere Gewalt. Falls die Leistungserbringung durch eine der beiden Parteien aus Gründen, die nicht durch diese Partei kontrolliert werden können, vollständig oder teilweise verhindert oder verzögert wird, ist diese Partei nicht haftbar, sofern sie die Leistungserbringung schnellstmöglich wieder aufnimmt, nachdem die Umstände, die die Leistungserbringung verhindert oder verzögert haben, nicht mehr gegeben sind.
    7. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit. Falls das Institut in den USA oder Japan organisiert oder nach dem jeweiligen System aufgebaut ist, unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen der Gerichtsbarkeit, in der das Institut organisiert, oder nach deren Muster es aufgebaut ist. Andernfalls unterliegt dieser Vertrag den Gesetzen des Staates Washington (USA), abgesehen von der Rechtswahl. Falls das Institut außerhalb der USA oder außerhalb Japans organisiert oder nicht nach dem jeweiligen Muster aufgebaut ist, i) unterliegt das Institut der ausschließlichen Rechtsprechung und dem Gerichtsstand der Bundesgerichte von King County, Washington, USA, es sei denn, die zu entscheidende Rechtsfrage richtet sich nicht nach Bundesrecht. In diesem Fall unterliegt das Institut der ausschließlichen Rechtsprechung und dem Gerichtsstand des Superior Court von King County, Washington, USA; ii) verzichtet das Institut auf jede Einrede der Nichtzuständigkeit der Gerichte aus persönlichen Gründen ("Personal Jurisdiction") oder unter dem Gesichtspunkt des "Forum Nonconveniens". Die Klageschrift kann jeder Partei in der Art und Weise zugestellt werden, wie dies das geltende Recht oder die geltenden Verfahrensvorschriften erlauben.
    8. Hinweise. Hinweise bezüglich dieses Vertrags müssen per Post, Expresskurier, Fax oder E-Mail an die Unterzeichnenden oder im Falle des Instituts an den bei Microsoft verzeichneten IT-Administrator gesendet werden. Hinweise werden an dem Datum als gesendet erachtet, das auf dem Posteinlieferungsschein oder auf der Sendebestätigung des Kuriers, der Faxnachricht oder der E-Mail steht.


ANLAGE A

LIVE@EDU-KERNDIENST:

der E-Mail-Dienst

ANLAGE B

FAMILY EDUCATIONAL RIGHTS PRIVACY ACT (FERPA)
Diese Anlage legt die Bestimmungen fest, gemäß denen das Institut Informationen an Microsoft Corporation ("Microsoft") bereitstellt, die dem "Family Educational Rights Privacy Act" von 1974 in seiner aktualisierten Fassung (20 U.S.C. § 1232g) und der vom Bildungsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (United States Department of Education ("FERPA")) veröffentlichten Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der in diesem Vertrag beschriebenen Dienste.
  1. Definitionen:
    1. "Verzeichnisinformationen" steht für in Ausbildungseinträgen enthaltene Informationen, die im Falle ihrer Offenlegung im Allgemeinen nicht als schädigend oder als Verletzung der Privatsphäre betrachtet werden. Dazu gehören einschließlich, jedoch nicht hierauf beschränkt, der Name des Studenten, Adresse, Telefonlisten, E-Mail-Adresse, Foto, Geburtsdatum und Geburtsort, Studienfach, Klassenstufe, Immatrikulationsstatus, Anwesenheitszeiten, Teilnahme an offiziell anerkannten Aktivitäten und Sport, Gewicht und Größe von Mitgliedern einer Sportmannschaft, verliehene Titel und Auszeichnungen sowie die aktuelle Ausbildungsstelle oder das aktuelle Institut. "Verzeichnisinformationen" steht nicht für (a) die Sozialversicherungsnummer eines Studenten oder andere Personenkennzeichen, die verwendet werden können, um sich ohne zusätzliche Stufen Zugriff auf die Ausbildungseinträge zu verschaffen, mit dem Ziel, die Identität der Benutzers zu authentifizieren. Dazu gehören die persönliche Identifikationsnummer, das Kennwort oder andere nur dem authorisierten Benutzer bekannten Informationen, oder (b) sämtliche andere Informationen, die andernfalls als Verzeichnisinformationen gelten würden, die jedoch das Institut nicht gemäß den FERPA-Anforderungen als Verzeichnisinformationen eingestuft hat. Eine vollständige Liste mit Informationen, die vom oben stehenden Absatz (b) abgedeckt werden, ist diesem Nachtrag in Anhang 1 beigefügt. Zu "Verzeichnisinformationen" gehören zudem keine Informationen, die aufgrund der Ablehnung solcher Einstufung unter FERPA durch den Studenten ausgeschlossen werden. Das Institut benachrichtigt Microsoft hierüber unter Abschnitt 5 unten.
    2. "Offenlegen" bzw. "Offenlegung" steht für das Ermöglichen des Zugriffs auf oder die Veröffentlichung, Übertragung oder sonstige Kommunikation von Ausbildungseinträgen oder personenbezogenen Informationen aus solchen Ausbildungseinträgen auf irgendeine Weise, einschließlich mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Mittel an Dritte.
    3. "Ausbildungseinträge" steht für Einträge, die in direkter Verbindung zu einem Studenten stehen und durch oder vom Institut gepflegt werden, einschließlich Einträge in handschriftlicher und gedruckter Form, auf Computermedien, Video- oder Audiokassetten, Filme, Mikrofilme und Mikrofiche. "Ausbildungseinträge" steht nicht für Einträge, die vom Institut erstellt oder empfangen wurden, nachdem eine Person kein eingeschriebener Student mehr ist und die nicht in direkter Verbindung mit der Einschreibung der Person als Student stehen..
    4. "Personenbezogene Informationen" steht nur für den Zweck dieser Anlage für: den Namen des Studenten, den Namen der Eltern oder anderer Familienmitglieder des Studenten, die Adresse des Studenten oder dessen Familie, ein Personenkennzeichen, z. B. die Sozialversicherungsnummer des Studenten, die Immatrikulationsnummer, biometrische Einträge oder andere Informationen, z. B. den Geburtstag und -ort des Studenten und den Mädchennamen der Mutter, andere Informationen, die – alleine oder in Kombination – mit einem bestimmten Studenten verbunden sind oder verbunden werden können und die es einer Person in der Schulgemeinschaft, die keine Kenntnisse von den jeweiligen Umständen hat, ermöglicht, den Studenten mit großer Sicherheit zu identifizieren, oder Informationen, die von einer Person angefordert werden, von der das Institut oder eine für das Institut handelnde Person, nach vernünftigem Ermessen glaubt, dass diese Person die Identität des Studenten, auf den sich die angeforderten Informationen beziehen, kennt.
  2. Das Institut gewährleistet und garantiert, dass es die FERPA-Anforderungen bezüglich der Bereitstellung von personenbezogenen Informationen an Microsoft gemäß des Vertrags erfüllt.
  3. Das Institut legt gemäß den FERPA-Bestimmungen, die einer Bildungsagentur oder Bildungseinrichtung erlauben, ohne vorherige Zustimmung eines Studenten (oder bei einem Studenten unter 18 Jahren, der keine weiterführende Einrichtung besucht, die Zustimmung der Eltern des Studenten) solche personenbezogenen Informationen aus Ausbildungseinträgen an Dritte offenzulegen, denen die Agentur oder das Institut institutionelle Dienste oder Funktionen übertragen hat, solche Informationen aus Ausbildungseinträgen gegenüber Microsoft offen, sofern dies für Microsoft erforderlich ist, um die in dem Vertrag beschriebenen Dienste anzubieten. Das Institut informiert seine Studenten über die Richtlinie hinsichtlich solcher Offenlegung in seiner jährlichen Benachrichtigung über die FERPA-Rechte. Das Institut stellt gemäß 34 C.F.R. seine jährliche Benachrichtigung über die FERPA-Rechte zur Verfügung. § 99.7.
  4. Das Institut stellt Microsoft auf angemessene Anforderung Kopien aller Richtlinien und Benachrichtigungen zur Verfügung, die an Studenten (oder bei einem Studenten unter 18 Jahren, der keine weiterführende Einrichtung besucht, an die Eltern des Studenten) verteilt wurden hinsichtlich der Übertragung von institutionellen Diensten oder Funktionen und anderer solcher Informationen, die Microsoft angemessen anfordern kann, um die in der Anlage beschriebenen Verpflichtungen zu erfüllen.
  5. Das Institut erfüllt die FERPA-Anforderungen hinsichtlich der Einstufung solcher Informationen als Verzeichnisinformationen, die es den Studenten ermöglichen, eine solche Einstufung ganz oder in Teilen abzulehnen. Das Institut informiert Microsoft jederzeit schriftlich über jeden Studenten, der die Einstufung solcher Verzeichnisinformationen ganz oder in Teilen abgelehnt hat.
  6. Microsoft verwendet keine personenbezogenen Daten aus Ausbildungseinträgen und erlaubt keinen Zugriff auf diese, mit Ausnahme der Verzeichnisinformationen, außer im Zusammenhang mit den Diensten, die gemäß des Vertrags bereitgestellt werden sollen bzw. sofern das Institut andere Anweisungen erteilt. Ohne die Gültigkeit der oben genannten Bestimmungen einzuschränken:
    1. Microsoft darf personenbezogene Daten aus Ausbildungseinträgen, die sich im Besitz von Microsoft befinden, in einem Notfall offenlegen, wenn die Kenntnis dieser Informationen nach vernünftigem Ermessen von Microsoft erforderlich ist, um die Gesundheit oder Sicherheit des Studenten oder anderer Personen sicherzustellen. Bei einer solchen Entscheidung zieht Microsoft die Gesamtheit der Umstände hinsichtlich einer Bedrohung der Gesundheit oder Sicherheit eines Studenten oder einer anderen Person in Betracht.
    2. Bei Eingang einer richterlichen Anordnung oder einer rechtmäßig ausgestellten Vorladung, die die Offenlegung von personenbezogenen Informationen aus Ausbildungseinträgen, die sich im Besitz von Microsoft befinden, erfordert, legt Microsoft solche Informationen gemäß dieser Anordnung oder Vorladung offen, vorausgesetzt, und sofern dies nicht durch anwendbares Recht untersagt ist, dass Microsoft zunächst angemessene Maßnahmen ergreift, um den Studenten (oder bei einem Studenten unter 18 Jahren, der keine weiterführende Einrichtung besucht, die Eltern des Studenten) über die Anordnung oder Vorladung in Kenntnis zu setzen, sodass die betreffene Person noch vor der Offenlegung Rechtsbeistand einholen kann.

Anlage 1
Keine.

Microsoft Live@edu-Nutzungsbedingungen (Organisation)